§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der auf dem Hofgut Ziethen ansässigen Hofzeichen UG (haftungsbeschränkt) nachfolgend „Hofzeichen“, und dem gesetzlichen Vertreter der Teilnehmer, nachfolgend auch „Reitschüler“ abgeschlossenen Verträge über die tiergestützten pädagogischen Betreuungsangebote, die Erteilung von Reitunterricht und Kursen. Sie ergänzen die Nutzungsbedingungen des Online-Reitbuchs, dessen „Rechtlichen Hinweisen“ sowie der Datenschutzerklärung (sämtliche Ihrer persönlichen Angaben unterliegen dem Datenschutz (DSGVO)).
§ 2 Registrierung im Online-Reitbuch
Zur Registrierung im Reitbuch sind zwingend alle abgefragten Informationen anzugeben, insbesondere die Daten zu Größe und Gewicht. Informationen zu körperlichen Besonderheiten, wie lebensbedrohlichen Allergien, Krankheiten, usw. können Sie auf dem Anmeldebogen notieren, bevor Sie ihn bei uns einreichen.
Mit der Aktivierung des Links per Mail wird die Rechtsverbindlichkeit der eMail-Adresse für die schriftliche Kommunikation bestätigt.
Die Organisation, Buchung sowie Stornierung der Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Online-Reitbuch https://hofgut-ziethen.reitbuch.com/.
§ 3 Guthaben/Wertkarten
Es gilt die am Tag der Buchung gültige Preisliste.
Mit dem Erwerb des Guthabens erhalten Sie einen Anspruch auf die Erbringung entsprechender Leistungen durch die Hofzeichen UG, d.h. nach der vollständigen Bezahlung wird Ihnen das Guthaben auf Ihrem Konto gut geschrieben und Sie können die Leistungen durch Buchung von Terminen abrufen.
Die Entgelte für Kurs- und Wertkarten werden jeweils sofort fällig. Bitte bei Zahlungen unbedingt den Namen des Kindes und die Kursbezeichnung mit angeben. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht bzw. Reitkurs nicht gezahlt, so ist die Hofzeichen UG berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen.
Eine Auszahlung ist nicht zulässig. In Einzelfällen kann das Guthaben in Absprache mit dem Reitlehrer auf andere Nutzer übertragen werden. Mit Ablauf des darauffolgenden Jahres verfällt das Guthaben.
§ 4 Durchführung und Teilnahme
Die tiergestützten pädagogischen Betreuungsangebote, die Erteilung von Reitunterricht und Kursen finden mit und auf Schulpferden der Hofzeichen UG an den im Online-Reitbuch genannten Terminen statt. Buchungen sind bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin möglich.
Bei Verspätungen zu Beginn der Stunde, die den Ablauf des Unterrichtsablaufs wesentlich beeinträchtigen, kann die Lehrkraft den Reitschüler vom Unterricht ohne Kostenerstattung ausschließen.
Die Lehrkraft entscheidet unter Berücksichtigung des pädagogischen und des reiterlichen Aspekts als auch des Tierwohls über die Zuteilung der Pferde.
Kurzfristige Änderungen können durch ungeplanten Ausfall eines Pferdes oder wenn die Gruppengröße die Mindestteilnehmerzahl unterschreitet, entstehen.
Die HIPPOLINI® Kurse finden einmal wöchentlich statt, sofern keine Unterrichtsstunden auf Feiertage fallen. Während der Schulferien und an schulfreien Tagen (Schleswig-Holstein) finden die laufenden Kurse nicht statt.
§5 Stornierung / Warteplätze
Die Kurse können bis 7 Tage vor dem Termin mit einer Stornogebühr in Höhe von 10% storniert werden.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen (Ausfall von Seiten der Kunden) erfolgt keine Rückvergütung und es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung. Dies gilt auch für vorzeitiges Beenden des HIPPOLINI® Kurses. Ist der Ausfall der Stunde durch die Lehrkraft verschuldet, wird dafür ein Ausgleich geschaffen.
Um anderen Reitern eine Teilnahme zu ermöglichen und eine gleichmäßige Auslastung der Schulpferde zu gewährleisten ist eine kostenpflichtige Stornierung auch nach den 24 Stunden vorzunehmen. Mehrfaches Nichterscheinen ohne Stornierung der Buchung kann zum Ausschluss weiterer Reitstunden führen.
Bei belegten Stunden besteht die Möglichkeit sich auf die Warteliste zu setzen, um automatisch nach zu rutschen, sobald ein Platz frei wird. Eine verbindliche Einbuchung in die Stunde kann bis zu 2 Stunden vor dem jeweiligen Termin erfolgen. Über die Buchung wird automatisch per Mail informiert. Ein automatisches Nachrutschen von einer Warteliste erfolgt nur bei einem ausreichenden Guthaben.
§ 6 Stammplätze
Es besteht die Möglichkeit sich einen festen Stammplatz für Gruppen oder Einzelstunden einrichten zu lassen. Stammplätze werden 7 Tage vor dem jeweiligen Termin vom Guthaben abgebucht, zu diesem Zeitpunkt sollte also genügend Guthaben vorhanden sein.
Der Stammplatz muss auch bei nicht vorhandenem Guthaben rechtzeitig storniert werden.
Bei Zahlungsverzug (länger als 2 Wochen) verfällt ohne weitere Mitteilung der Anspruch auf einen Stammplatz; ebenso bei längerem Nichterscheinen (stornieren) und Nutzen des Stammplatzes.
§ 7 Anmeldung und Buchung der Kurse
Voranmeldungen sind das ganze Jahr über möglich, wenn Termine ausgeschrieben sind. Neue HIPPOLINI® Kurse beginnen immer etwa mit dem Schulanfang zum Sommer oder zum Schulhalbjahr im Winter. Sie finden einmal wöchentlich statt und dauern circa ein Schulhalbjahr, ausgenommen HIPPOLINI® Miniclub und die Hofspatzen, da diese ganzjährig abgehalten werden.
Der HIPPOLINI® Kurs-Platz gilt mit Buchung über das Reitbuch durch die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers als verbindlich belegt und wird für den angemeldeten Teilnehmer reserviert.
§ 8 Ausrüstung und Betriebsordnung
Das Tragen einer passenden Reitkappe mit den entsprechenden Sicherheitsbestimmungen in den HIPPOLINI® Kursen oder alternativ eines Fahrradhelmes im Mini-Club und bei den Hofspatzen ist für jeden Reitschüler ab Betreten der Reitbahn Pflicht.
Der Reiter sollte den Witterungsverhältnissen entsprechende Kleidung tragen. Festes Schuhwerk ist Pflicht. Gummistiefel, Sandalen, offene Schuhe, Stoffschuhe, etc. sind ungeeignet!
Schmuck muss aus Gründen der Unfallverhütung abgenommen werden.
Sollte ein Reitschüler ohne die vorgenannte Ausrüstung erscheinen, kann er aus Sicherheitsgründen nicht teilnehmen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
Der Betriebsordnung ist Folge zu leisten:
1. Der Betriebsort ist auch Wohnort. Er darf frühestens 30 Minuten vor dem Beginn des Angebotes betreten werden und muss spätestens 30 Minuten nach Beendigung des Angebotes verlassen werden.
2. Der Betriebsort ist auch Privatgrundstück. Es dürfen nur Bereiche und Gebäude betreten werden, die unmittelbar für das jeweilige Angebot genutzt werden. Das Betreten aller anderen Bereiche und Gebäude ist strengstens untersagt.
3. Das Mitführen von Hunden erfolgt auf eigene Gefahr und unter Haftungsausschluss des Betriebsinhabers.
4. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt ein Schrittfahrgebot.
5. Das Rauchen im Stall bzw. auf der Stallgasse sowie in den Futterräumen ist verboten.
§ 9 Private Filmaufnahmen / Soziale Medien / Fotoaufnahmen durch die Mitarbeiter der Hofzeichen UG
Das private Filmen und Fotografieren des Unterrichtes oder der Angebote, der Schulpferde und der Reitschüler, z.B. per Handy ist nur mit Erlaubnis des Reitlehrers und unter Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter der Teilnehmer, zulässig.
Die Verbreitung jeglicher auf dem Betriebsgelände gemachten privaten Aufnahmen in öffentlichen Medien an einen unbestimmten Empfängerkreis, wie z.B. Instagram oder Facebook, ist ausdrücklich verboten.
Die Teilnehmer und Erziehungsberechtigten erteilen dem Reitlehrer/Kursleiter die Erlaubnis, Bild- und Videoaufnahmen anzufertigen und diese den Teilnehmern/ Erziehungsberechtigten zu Auswertungs- oder Erinnerungszwecken zur Verfügung zu stellen. Der Reitlehrer/Kursleiter darf die Aufnahmen zudem zu Werbezwecken verwenden, sofern dabei die Privatsphäre von Kindern gewahrt bleibt indem ihre Gesichter nicht erkennbar sind.
§ 10 Haftungsausschluss
Bevor Sie den Hof des Hofgut Ziethen betreten, bedenken Sie bitte, dass die Hofzeichen UG (haftungsbeschränkt) keinerlei Haftung für Sie oder Ihre Kinder übernimmt. Eltern sollten ihre Kinder auf dem gesamten Gelände im Blick behalten. Während der Betreuungszeit und den Reitstunden stehen die Kinder von Anfang bis Ende der Stunde unter Aufsicht, bis zum Betreten und ab dem Verlassen der Reitbahn tragen wieder die Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind. Reiten erfolgt auf eigene Gefahr! Es wird jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlicher und grober Vertragsverletzung beruhen, dies umfasst auch das persönliche Eigentum der Reitschüler.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden. Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Pferde sind Lebewesen deren Verhalten nicht immer vorhersehbar ist. Eine private Unfallversicherung mit dem Zusatz „Reiten“ wird daher empfohlen. Sollte ein Notfall eintreten, werden gesetzlichen Vertreter der Teilnehmer umgehend informiert.
§ 11 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Hofzeichen geschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per eMail erfolgen. Die postalische Anschrift lautet: Hofzeichen UG, Dorfstr. 2, 23911 Ziethen. Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ratzeburg/Lübeck. Die Mailadresse lautet info@hofzeichen.de
§12 Änderung der Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
Hofzeichen behält sich vor, diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Wesentliche Änderungen werden per eMail oder auf der Website www.hofgut-ziethen.de veröffentlicht. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
§13 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Bewusster Missachtung der Bedingungen oder einer erteilten Anweisung kann ein einmaliger oder dauerhafter Ausschluss vom Angebot der Hofzeichen UG erfolgen.
Stand: 17.01.2025